Einreisebestimmungen: Mit dem Hund in Europa reisen

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Eine Reise mit dem geliebten Haustier kann zu einem unvergesslichen Abenteuer werden. Wichtig ist jedoch, sich rechtzeitig vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren. Nur so lassen sich böse Überraschungen vor Ort vermeiden.

Die Einreisebestimmungen für Hunde und andere Haustiere sind von Land zu Land unterschiedlich. Teilweise sind spezielle Hundeimpfungen notwendig wie z.B. gegen Tollwut, teilweise besteht in bestimmten Gebieten Maulkorbpflicht. Zu beachten sind nicht nur die Bestimmungen des Ziellandes, sondern auch die, allfälliger Transitländer. Was auf keiner Reise mit dem Hund fehlen darf, ist der EU-Heimtierpass. Ausserdem ist es ratsam, immer eine Leine und einen Maulkorb dabei zu haben, wenn man öffentliche Verkehrsmittel benutzen möchte.

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Einreisebestimmungen für Hunde in Europa
  2. Vor der Reise: Besuch beim Tierarzt
  3. Einreisebestimmungen mit Hund in Belgien
  4. Einreisebestimmungen mit Hund in Dänemark
  5. Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland
  6. Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich
  7. Einreisebestimmungen mit Hund in Irland
  8. Einreisebestimmungen mit Hund in Italien
  9. Einreisebestimmungen mit Hund in Kroatien
  10. Einreisebestimmungen mit Hund in den Niederlanden
  11. Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich
  12. Einreisebestimmungen mit Hund in Portugal
  13. Einreisebestimmungen mit Hund in Schweden
  14. Einreisebestimmungen mit Hund in Slowenien
  15. Einreisebestimmungen mit Hund in Spanien
  16. Einreisebestimmungen mit Hund in die Tschechische Republik
  17. Reisen mit Katzen

Allgemeine Einreisebestimmungen für Hunde in Europa

Für die Einreise in alle EU-Länder gelten folgende Bestimmungen:

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.
  • Maximal 5 Tiere dürfen mitgebracht werden.

Bis 2011 wurden Hunde mit einer Tätowierung gekennzeichnet. Diese Tätowierung gilt auch weiterhin für Reisen in andere Länder und die Tiere müssen nicht zusätzlich gechipt werden. Wichtig bei der Kennzeichnung ist jedoch, dass die Nummer im EU-Heimtierausweis eingetragen ist. Nach 2012 geborene Hunde müssen gechipt werden.

Vor der Reise: Besuch beim Tierarzt

Vor Reiseantritt empfiehlt sich frühzeitig ein Besuch beim Tierarzt. Dort erhält man auch wichtige Informationen über Tierkrankheiten am geplanten Reiseziel und kann so seinen Hund davor schützen. Dort können auch alle wichtigen Impfungen durchgeführt werden.

Welpen können erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Danach dauert es noch 21 Tage, bis der Impfschutz ausreichend aufgebaut ist. Ein Welpe muss also 15 Wochen alt sein, bevor er ins Ausland reisen darf.

Einreisebestimmungen mit Hund in Belgien

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Belgien reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

In Belgien gilt eine allgemeine Leinenpflicht an öffentlichen Orten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Dänemark

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Dänemark reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

Bitte beachten Sie, dass die Haltung, Zucht und Einfuhr der folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten ist: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac.

Die Einschränkungen gelten auch für Kreuzungen der genannten Rassen. Wenn Ihr Hund einer dieser Rassen ähnlichsieht, wird von der Einreise nach Dänemark abgeraten. Andernfalls sollten Sie auf jeden Fall eine Bestätigung mit sich führen, dass Ihr Hund nicht zu einer dieser Rassen gehört.

Für Personen, die vor der dem 17. März 2020 einen Hund der betroffenen Rassen erworben haben, gilt eine Übergangsregelung. Diese Hunde dürfen nach Dänemark mitgenommen werden, müssen aber auf Strassen, Fusswegen und Plätzen an einer höchstens zwei Meter langen Leine geführt werden. Ausserdem müssen sie einen fest verschlossenen Maulkorb tragen. Und es müssen Dokumente mitgeführt werden, die den Zeitpunkt der Anschaffung bestätigen. Diese Übergangsregelung gilt jedoch nicht für Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Diese Rassen waren bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung verboten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Deutschland reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

Einreiseverbot für folgende Hunderassen und deren Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier. Eine Ausnahme gilt für Touristen, die sich nicht länger als 4 Wochen in Deutschland aufhalten oder auf der Durchreise sind, sowie für Begleithunde, Blindenhunde etc. In diesen Fällen sind alle erforderlichen Papiere mitzuführen (wie z.B. Abstammungsnachweis, EU-Heimtierausweis, Wesenstestbescheinigung und evtl. weitere Dokumente).

Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So kann es in einzelnen Bundesländern noch weitere Hunderassen geben, die nicht eingeführt werden dürfen. Auf öffentlichen Plätzen wie z.B. in der Fussgängerzone und Parks, besteht in der Regel Leinenzwang.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Frankreich

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Frankreich reisen, sollten Sie folgendes beachten: 

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt). Im Impfpass muss angegeben sein, wann die Auffrischungsimpfung nötig ist (je nach Impfstoff).
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

Für bestimmte Hunderassen gelten besondere Einreisebestimmungen. Frankreich teilt die Rassen dabei in zwei Kategorien ein:

Für Hunde der 1. Kategorie gilt ein Einreise- und Durchreiseverbot. Es handelt sich dabei um Kampfhunde der Rassen Pitbull (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die nicht in einem vom Internationalen Hundeverband anerkannten Stammbuch eingetragen sind. Hunde, die diesen Rassen ähnlich sind, gehören ebenfalls zu dieser Kategorie.

Die Einreise von Hunde der 2. Kategorie, wie z.B. Rottweiler, ist nur mit zahlreichen Dokumenten wie z.B. Wesenstest und Eignungstest des Halters möglich. Da diese Tests in Frankreich abgelegt werden müssen, ist ein Kurzaufenthalt mit diesen Rassen in Frankreich nicht möglich. Die Einreise mit Hunden der Rassen Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier ist erlaubt. Teilweise besteht für diese Rassen jedoch Maulkorb- und Leinenpflicht. Diese ist regional unterschiedlich geregelt. Zudem müssen diese Hunde von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden. Wir empfehlen, bei der Einreise mit Hunden, die diesen Kategorien ähnlich sehen vorsichtig zu sein. Im Zweifelsfall sollte unbedingt ein Dokument des Tierarztes mitgeführt werden, dass bestätigt, dass der Hund nicht zu dieser Kategorie gehört. Fehlt dieses Dokument, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Im schlimmsten Fall kann der Hund sogar beschlagnahmt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund zu den verbotenen Rassen gehört, sollten Sie von einer Reise nach Frankreich absehen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Irland

Wenn Sie mit einem Hund nach Irland reisen, sollten Sie folgendes beachten: 

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)

Zusätzlich muss eine Bandwurmbehandlung mit einem Praziquantel-haltigen Präparat durchgeführt werden. Die Behandlung muss frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Behandlung ist im EU-Heimtierpass mit Uhrzeit einzutragen.

Für folgende Hunderassen gilt ein Einreiseverbot: Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Auch Hunde, die diesen Rassen ähnlichsehen, dürfen nicht eingeführt werden.  

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Italien

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Italien reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

In Italien sollte immer eine Leine und ein Maulkorb mitgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Kroatien

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Kroatien reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen einreisen.

Die folgenden Hunderassen, die bei keinem offiziellen Zuchtverband registriert sind und daher keinen Stammbaum besitzen, dürfen nicht nach Kroatien einreisen oder durch Kroatien durchreisen: Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Miniatur Bull Terrier. Dasselbe gilt für Bullterrier-Mischlinge. Hunde der Rasse Pit Bull mit FCI-Papier dürfen einreisen. Für diese Rasse besteht jedoch Maulkorb- und Leinenpflicht. Zudem gilt in Kroatien für alle Rassen eine gesetzliche Leinenpflicht.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in den Niederlanden

Wenn Sie mit Ihrem Hund in die Niederlande reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Österreich

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Österreich reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen müssen mind. 15 Wochen alt sein.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Portugal

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Portugal reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)

In Portugal können Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Promenaden, an Stränden und in Restaurants verboten sein.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Schweden

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Schweden reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Impfungen gegen Staupe und Leptospirose werden empfohlen, sind aber nicht obligatorisch.

Hunde müssen bei der Einreise nach Schweden beim Zoll angemeldet werden. Dies kann auch vor der Reise online auf der Website der Zollbehörde www.tullverket.se/4.7df61c5915510cfe9e75b56.htm oder über den Link «Report your pet online» erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Slowenien

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Slowenien reisen, sollten Sie folgendes beachten: 

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)

Welpen, die jünger als 12 Wochen sind, dürfen keine Tollwutimpfung haben. Zudem muss eine Bescheinigung mitgeführt werden, die bestätigt, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren wurde, ohne dass mit wildlebenden Tieren, die mit Tollwut in Kontakt gekommen sein könnten, in Berührung gekommen zu sein. Oder es wird von seinem Muttertier begleitet wird, von dem es noch abhängig ist. In diesem Fall muss das Muttertier vor der Geburt eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.

In Slowenien sind Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine und in den öffentlichen Verkehrsmitteln mit Maulkorb zu führen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Einreisebestimmungen mit Hund in Spanien

Einreisebestimmungen mit Hund in die Tschechische Republik

Wenn Sie mit Ihrem Hund nach Spanien reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tag alt)
  • Welpen bis 12 Wochen benötigen zusätzlich die Bestätigung eines Tierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort ohne Kontakt zu Wildtieren, die einer Infektion ausgesetzt sein könnten, gehalten wurde oder dass es von seiner Mutter begleitet wird, von der es noch abhängig ist.

In Spanien gelten folgende Hunderassen als gefährlich: Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu. Die Einschränkungen für diese Rassen sind regional unterschiedlich geregelt. Da sich diese Regelungen auch immer wieder ändern können, ist es wichtig, sich vor der Reise bei der spanischen Botschaft zu informieren.

In Spanien können Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Promenaden und an Stränden verboten sein.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Wenn Sie mit Ihrem Hund in die Tschechische Republik reisen, sollten Sie folgendes beachten:

  • EU-Heimtierausweis
  • Mikrochip
  • Gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
  • Welpen dürfen erst ab einem Alter von 15 Wochen einreisen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Reisen mit Katzen

Auch die Reise mit einer Katze sollte gut vorbereitet sein. Für die Einreise von Katzen in EU-Länder gelten die gleichen Bestimmungen wie für Hunde. Ein EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden und die Katze muss gechipt sein. Zudem ist eine gültige, mindestens 21 Tage alte Tollwutimpfung erforderlich. Auch hier gilt die Regel, dass nicht mehr als fünf Tiere mitgebracht werden dürfen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt auf den offiziellen Seiten der entsprechenden Botschaft oder des Zolls.

Fazit

Wenn wir bei Reisen in andere Länder die Einreisebestimmungen für unsere Haustiere sorgfältig beachten, sorgen wir für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer geliebten Vierbeiner. Indem wir uns an die Regeln halten, minimieren wir mögliche Risiken und öffnen die Tür zu neuen Abenteuern und unvergesslichen Erlebnissen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen je nach Land und Region unterschiedlich sind und sich jederzeit ändern können. Informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt gründlich. Schliesslich sind wir dafür verantwortlich, dass unsere treuen Begleiter sicher reisen. Wer sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen seines Urlaubslandes informiert und die notwendigen Vorkehrungen für die Reise getroffen hat, kann sich nun der Vorfreude hingeben. Und so gut vorbereitet wird die Reise mit Ihrem Vierbeiner bestimmt zu einem tollen Abenteuer.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise mit unvergesslichen Erlebnissen.

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